Förderung  
     
  Antragsberechtigte:  
  Kommunen in der Kulisse und Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und 40 Mio. EUR Jahresumsatz oder 27 Mio. EUR Bilanzsumme.    
     
  Regionaler Bereich:  
  Gemeinden der Gebietskulisse Hohenlohe-Tauber:   
 
im Landkreis Schwäbisch Hall: Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Kreßberg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen.
 
im Hohenlohekreis: Dörzbach, Ingelfingen, Krautheim, Mulfingen, Schöntal und Weißbach. 
 
im Main-Tauber-Kreis: Ahorn, Assamstadt, Boxberg, Creglingen, Königheim, Külsheim, Niederstetten und Weikersheim. 
 
     
  Verwendungszweck:  
  Strukturverbessernde Maßnahmen insbesondere Umnutzung bestehender Gebäude, Schließung von Baulücken und Entflechtung unverträglicher Gemengeanlagen. Besonderes Gewicht hat die Stärkung des Ortkerns.  
 
A
Förderschwerpunkt "Grundversorgung": Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen. 
 
B
Förderschwerpunkt "Arbeiten" : Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Betrieben zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbebrachen und der Errichtung von Gewerbehöfen. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere reine Maschineninvestitionen, Ersatzinvestitionen ohne zusätzliche Arbeitsplatzeffekte sowie Kraftfahrzeuge. 
 
     
  Voraussetzungen:  
  Die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen müssen Bestandteil einer kommunalen Entwicklungskonzeption sein und die Gemeinde muss mit dem einzelbetrieblichen Vorhaben durch Entscheidung des Ministeriums Ländlicher Raum in das ELR aufgenommen worden sein. Beispiele: Regierungspräsidien.  
     
  Kombination:  
  ELR-Kombinationen   
     
 
Antragsweg:
 
 
1.
Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Förderanträge werden in 4-facher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht. Ist ein Förderantrag nach Überprüfung durch die LEADER-Geschäftsstelle in LEADER+ grundsätzlich förderfähig, wird dieser der LEADER Aktionsgruppe (LAG) zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei positiver Beschlussfassung durch die LAG erfolgt im Anschluss die schriftliche Bewilligung durch die Bewilligungsstelle (Regierungspräsidium oder Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung). Nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung kann mit der Projektumsetzung begonnen werden. Bei privat gewerblichen Maßnahmen verläuft das weitere Antragsverfahren über die Hausbank an die L-Bank Baden-Württemberg.
 
2.
Gewährung des Darlehens mit gleichem Subventionswert nach Aufnahme des Vorhabens in das Programm: Über die Hausbank an die L-Bank
 
 
   
 
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