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Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Förderanträge
werden in 4-facher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht.
Ist ein Förderantrag nach Überprüfung durch die
LEADER-Geschäftsstelle in LEADER+ grundsätzlich förderfähig,
wird dieser der LEADER Aktionsgruppe (LAG) zur Beschlussfassung
vorgelegt. Bei positiver Beschlussfassung durch die LAG erfolgt
im Anschluss die schriftliche Bewilligung durch die Bewilligungsstelle
(Regierungspräsidium oder Landesamt für Flurneuordnung
und Landentwicklung). Nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung
kann mit der Projektumsetzung begonnen werden. Bei privat gewerblichen
Maßnahmen verläuft das weitere Antragsverfahren über
die Hausbank an die L-Bank Baden-Württemberg.
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